Wo Sie arbeiten werden
Die Ambulante Familienhilfe als Teil der Jugend- und Familienhilfe unterstützt im Auftrag des Jugendamtes Kinder, Jugendliche und ihre Eltern in ihrem direkten Lebensumfeld durch Sozialpädagogische Familienhilfe, Intensive Einzelbetreuung und Erziehungsbeistandschaft. Wo es nötig ist, wird auch der Kinderschutzauftrag gem. § 8a SGB VIII sichergestellt.
Verstärken Sie unser Team der ambulanten Familienhilfe in Teilzeit (50% bis 75%).